Führerschein B197 in Braunschweigbleibe flexibel bei der Fahrzeugwahl!
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Möchtest du einen Schalt- oder einen Automatikwagen nach deiner Führerscheinprüfung fahren? Entscheide dich doch einfach für beides! Mit dem Führerschein B197 musst du dich nicht festlegen. In der City Fahrschule in Braunschweig lernst du mit modernen Fahrzeugen und engagierten Fahrlehrern.
Fahrzeugart: | Autos mit Schalt- und Automatikgetriebe |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Begleitetes Fahren: | 17 Jahre |
Geltungsdauer: | 15 Jahre (anschließend muss eine neue Führerscheinkarte beantragt werden, es ist aber keine weitere Prüfung abzulegen) |
Vorbesitz erforderlich: | nicht erforderlich |
Mindestanzahl theoretische Stunden: | 14 Theoriestunden (à 90 Minuten), 12 Doppelstunden Grundstoff, 2 Doppelstunden Zusatzstoff |
Mindestanzahl Fahrstunden: | 5 Fahrstunden (à 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen, 4 Fahrstunden (à 45 Minuten) auf der Autobahn, 3 Fahrstunden (à 45 Minuten) bei Dämmerung / in der Nacht |
Zu den Besonderheiten des Führerscheins B197
Bei der Führerscheinklasse B197 handelt es sich um eine Erweiterung der Klasse B, die es erlaubt, Kraftfahrzeuge der Klasse B (bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätze inklusive Fahrer) zu führen, auch, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wurde. Voraussetzung dafür ist, dass zusätzlich mindestens 10 Fahrstunden (je 45 Minuten) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert und die Schaltkompetenz durch eine 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen wurde.
Die Klasse B197 wird seit dem 1. April 2021 angeboten und soll die Fahrerlaubniserteilung flexibler gestalten. Im Führerschein wird der Code „B197“ eingetragen, es erfolgt jedoch keine Einschränkung auf Automatikfahrzeuge. Inhaber dürfen demzufolge Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe fahren.
Der Führerschein Klasse B197 mit 17 Jahren
Ebenso wie den regulären Führerschein Klasse B kannst du auch den Führerschein Klasse B197 mit 17 Jahren machen.
Beim begleiteten Fahren mit 17 Jahren ist zu beachten, dass bis zum 18. Geburtstag eine mindestens 30-jährige Person, die seit mindestens 5 Jahren den Führerschein besitzt, anwesend sein muss.
Nach dem Erhalt des Führerscheins musst du eine zweijährige Probezeit bestehen. Kommt es in dieser zu einem sogenannten A-Verstoß, ist die Teilnahme an einer Nachschulung beziehungsweise einem Aufbauseminar für Fahranfänger vorgeschrieben.
Häufig gestellte Fragen zum Führerschein B197
Kann ich nachträglich von einem Automatik-Führerschein auf B197 umrüsten?
Ja, das ist möglich. Wenn du bereits einen Führerschein mit der Automatikbeschränkung (Schlüsselzahl 78) besitzt, kannst du durch die entsprechende Schulung (10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen und Überprüfungsfahrt) diese Beschränkung entfernen lassen. Danach erhältst du den B197-Eintrag und darfst ebenfalls Schaltfahrzeuge führen – ohne nochmalige praktische Prüfung beim TÜV oder der DEKRA.
Was ist der Führerschein B197 und worin liegt der Unterschied zur Klasse B?
Der Führerschein B197 ist eine Erweiterung der regulären Führerscheinklasse B. Obwohl du die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegst, darfst du auch einen Schaltwagen fahren, wenn du zuvor eine entsprechende Schulung mit einem Schaltwagen in der Fahrschule absolviert hast. Diese Ausbildung wird im Führerschein vermerkt.
Darf ich mit dem Führerschein B197 im Ausland einen Schaltwagen fahren?
Ja, mit dem Führerschein B197 darfst du auch im Ausland einen Schaltwagen fahren. Derzeit gibt es keine Einschränkungen innerhalb der EU. Für das Fahren außerhalb der EU solltest du dich rechtzeitig über die nationalen Bestimmungen informieren.
Du möchtest den Führerschein Klasse B197 machen? Dann nimm jetzt Kontakt zu unserer Fahrschule auf!